Eine eingetragene Marke hat für ein Unternehmen unschätzbaren Wert. Es handelt sich um ein einzigartiges Symbol, das die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens schützt und sie von konkurrierenden Marken unterscheidet. Außerdem hindert sie Dritte daran, sie ohne Zustimmung des Eigentümers für gewerbliche Zwecke zu nutzen.
Eine Marke kann aus den folgenden Elementen bestehen: Wörter, Buchstaben oder Zahlen (mit oder ohne grafische Elemente), Formen, Farben oder sogar Klänge. Sie kann diese auch beliebig kombinieren. Sobald eine Marke eingetragen ist, wird sie zu einem gesetzlich geschützten geistigen Eigentum.
Hier finden Sie einen umfassenden Leitfaden, der Schritt für Schritt erklärt, was vor und nach der Anmeldung einer Marke zu beachten ist.
Schritt 1: Entscheiden Sie sich für eine Marke
Zunächst müssen sich die Unternehmen überlegen, welches Symbol ihrer Meinung nach ihre Marke am besten verkörpert. Dabei sollte Folgendes vermieden werden:
- Marken, die beleidigend sind oder Schimpfwörter oder pornografische Bilder enthalten.
- Die Verwendung irreführender Wörter zur Beschreibung des Produkts oder der Dienstleistungen. Vermeiden Sie zum Beispiel die Verwendung des Wortes „vegan“ für Produkte, die nicht vegan sind.
- Die Verwendung von Nationalflaggen, ohne die entsprechende Genehmigung einzuholen.
- Die Verwendung spezieller, spezifischer Embleme oder Gütesiegel wie z. B. eines Wappens.
- Die Verwendung eines beschreibenden Wortes oder Begriffs.
- Die Verwendung eines zu häufig verwendeten und eines Symbols, das sich nicht eindeutig von anderen unterscheidet.
Schritt 2: Führen Sie eine Markenrecherche durch
Wenn Sie sich für eine Marke entschieden haben, ist der nächste wichtige Schritt die Durchführung einer umfassenden Recherche. Eine Marke kann nur zugelassen werden, wenn kein ähnliches Symbol bereits für eine andere Marke vergeben wurde. Die Website des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bietet über TMview Zugang zu allen Anmeldungen und Registrierungen von Unionsmarken.
Berücksichtigen Sie bei der Nutzung der EUIPO-Website zur Recherche die drei Hauptkriterien, darunter Datum und Gebiet, Zeichen sowie Waren und Dienstleistungen, und führen Sie so eine genaue Suche durch, um das Risiko zu minimieren, eine bereits eingetragene Marke zu übersehen.
Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) bietet die Globale Markendatenbank an, mit der Sie nach Marken suchen können, die in mehreren Ländern eingetragen sind. Auf dieser Seite können Sie nach Markennamen oder Markenlogos suchen oder sogar eine erweiterte Suche mit mehreren Kriterien durchführen.
Schritt 3: Verschaffen Sie sich einen Überblick über Gebühren und Zahlungen
Die Eintragungsgebühren und Zahlungen variieren von Land zu Land und hängen von der Anzahl der abgedeckten Klassen von Waren und Dienstleistungen ab. Daher sollten Sie sich über die Anmeldekosten und die verfügbaren Zahlungsoptionen für Ihr Registrierungsgebiet informieren.
In der Regel können Markenanmeldungen erst nach bestätigtem Zahlungseingang bearbeitet werden. So fordert die EU beispielsweise die Zahlung innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags. Zudem haben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der EU die Möglichkeit, Unterstützung aus dem KMU-Fonds der EU zu beantragen.
Schritt 4: Reichen Sie Ihren Antrag ein
Um eine Marke zu registrieren, muss die interessierte Partei einen offiziellen Antrag über die Website des EUIPO einreichen. Der Antrag kann auch in Papierform gestellt werden, allerdings wird die Online-Option häufig bevorzugt, da sie günstiger und schneller ist, insbesondere für Eigentümer von Marken, die Rechtsschutz außerhalb der EU-Mitgliedstaaten suchen.
Sowohl die WIPO als auch die EUIPO bieten Schnellverfahren an, mit denen die Zeit bis zur Zulassung Ihrer Marke erheblich verkürzt werden kann. Mithilfe einer harmonisierten Datenbank oder eines Klassifikationssystems wie der von der WIPO verwalteten Nizza-Klassifikation können Antragsteller aus vorab genehmigten Begriffen für Waren und Dienstleistungen auswählen. Dies trägt dazu bei, den Anmeldeprozess zu beschleunigen und Unstimmigkeiten zu reduzieren.
Schritt 5: Prüfungsphase
Während des Prüfungszeitraums prüft das jeweilige Patent- und Markenamt die Anmeldung, um sicherzustellen, dass sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. Als Antragsteller können Sie in der Regel den Bearbeitungsfortschritt über ein Online-Portal verfolgen, das vom Patent- und Markenamt bereitgestellt wird, unabhängig davon, ob es sich um die WIPO oder ein nationales Amt handelt.
Die Dauer des Prüfverfahrens kann je nach Rechtsordnung variieren und dauert häufig von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Bei kleineren Problemen mit dem Antrag kann das Amt Korrekturen anfordern, dem Antragsteller wird in diesem Fall normalerweise zusätzliche Zeit gewährt, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.
Schritt 6: Bekanntmachung und Widerspruchsfrist
Nach Abschluss der Prüfungsphase veröffentlicht das Markenamt die genehmigte Marke im offiziellen Amtsblatt oder Bulletin. In dieser Phase haben Dritte die Möglichkeit, der Registrierung zu widersprechen, wenn sie der Ansicht sind, dass die Marke ihre bestehenden Rechte verletzt.
Die Widerspruchsfrist dauert in der Regel je nach Rechtsordnung einige Monate. Wird ein Widerspruch eingelegt, kann sich das Anmeldeverfahren erheblich verzögern, da der Widerspruch beigelegt werden muss, bevor die Marke offiziell eingetragen werden kann. Anhand einer gründlichen Markenrecherche im Vorfeld, wie in Schritt 2 beschrieben, können Sie das Risiko eines Widerspruchs verringern.
Schritt 7: Gewährung einer Marke
Fällt der Widerspruch zugunsten des Antragstellers aus, stellt das Patent- und Markenamt innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung eine Registrierungsbestätigung aus.
Wichtige Überlegungen:
Unionsmarken vs. nationale und internationale Marken
● Nationale Marken: Sie sind für Unternehmen gedacht, die nur in dem Land handeln möchten, in dem ihre Marke registriert wurde.
● Unionsmarken: Um rechtlichen Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten (27 Mitgliedstaaten) zu erhalten, muss der Antragsteller die Anmeldung über die Website des EUIPO vornehmen.
● Internationale Marken: Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ist die zuständige Rechtsinstanz für die Genehmigung von Markenregistrierungen für Antragsteller, die in EU- und Nicht-EU-Ländern tätig werden möchten.
Markenverlängerung
Der Markenschutz gilt zehn Jahre lang und beginnt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine Verlängerung kann für weitere zehn Jahre erfolgen und beliebig oft wiederholt werden, solange der Antragsteller dies wünscht. Nach den Regelungen des Lizenzvertragsrechts ist es zulässig, die Markenrechte an eine andere Person zu verkaufen oder ihr die Erlaubnis zu erteilen, diese Rechte zu nutzen.
Marke vs. Urheberrechte
Sowohl Marken als auch Urheberrechte sind Arten von geistigem Eigentum (IP), haben aber unterschiedliche Zwecke. Während eine Marke das Symbol oder Etikett einer Marke schützt, schützt ein Urheberrecht die einzigartige kreative Gestaltung einer Marke oder eines Produkts.
Zusammenfassung
Eine eingetragene Marke ist wie das Herzstück eines Unternehmens, das Kunden dabei hilft, das Unternehmen selbst, dessen Produkte oder Dienstleistungen leicht zu identifizieren. Die richtige Registrierung stellt sicher, dass die Marke vor Nachahmungen und potenziellem Betrug geschützt ist.